Übersicht über die schulischen Gremien in denen Eltern mitwirken können

GEV (Gesamtelternvertretung)

Die Gesamtelternvertretung (GEV) setzt sich aus den Elternvertreter/innen aller Klassen bzw. Jahrgangsstufen zusammen.Aus der GEV heraus werden Elternvertreter/innen in weitere Gremien gewählt: in die Schulkonferenz, in die Gesamtkonferenz der Lehrkräfte, in die Gesamtschülervertretung, in die Fachkonferenzen und in den Bezirkselternausschuss Spandau (BEA).

SK (Schulkonferenz)

Der Schulkonferenz kommt nach dem Schulgesetz eine besondere Bedeutung zu. Die Schulkonferenz ist das „oberste Beratungs- und Beschlussgremium der schulischen Selbstgestaltung. Sie dient der Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten und dem Schulpersonal“ (§ 75 Abs. 1 SchulG).

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für 2 Jahre gewählt.

GK (Gesamtkonferenz des päd. Personals)

In der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte stehen Fragen des Unterrichts und der Erziehung im Vordergrund, die die gesamte Schule betreffen. Hier trifft sich das gesamte Lehrerkollegium einschließlich der weiteren pädagogischen Mitarbeiter der Schule. Der Aufgabenkatalog des § 79 Abs. 3 SchulG macht gemeinsam mit Absatz 1 dieser Vorschrift deutlich, dass es hier vorrangig um pädagogische Fragestellungen und Themen geht.

GSV (Gesamtschülervertretung)

Die Schülerinnen und Schüler wirken bei der Verwirklichung der Bildungs- und Erziehungsziele durch ihre Schülervertretung aktiv und eigenverantwortlich mit.

FK (Fachkonferenzen)

In den Fachkonferenzen steht die auf das jeweilige Fach bezogene Arbeit im Vordergrund.

BEA (Bezirkselternausschuss)

In jedem Bezirk werden ein Bezirkslehrerausschuss, ein Bezirksschülerausschuss und ein Bezirkselternausschuss gebildet. Die Bezirksausschüsse dienen der Wahrnehmung der Interessen der jeweiligen Gruppe in Angelegenheiten der allgemein bildenden Schulen im Bezirk sowie der Vorbereitung und Koordinierung der Arbeit im Bezirksschulbeirat .

BSB (Bezirksschulbeirat)

Der Bezirksschulbeirat berät das Bezirksamt in Fragen des bezirklichen Schulwesens. Er kann dem Bezirksamt und der Schulaufsichtsbehörde Vorschläge unterbreiten; dazu erhält er von diesen die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte. Der Bezirksschulbeirat dient ferner dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander. Er kooperiert mit dem bezirklichen Jugendhilfeausschuss.

Die Mitglieder des Bezirksschulbeirates werden für 2 Jahre gewählt.

LEA (Landeselternausschuss)

Der Landeselternausschuss ist ein schulisches Gremium mit 24 Mitgliedern (2 je Bezirk) und 2 beratenden Mitgliedern aus dem Bereich der staatlich anerkannten Ersatzschulen.

LSB (Landesschulbeirat)

Der Landesschulbeirat ist das höchste Mitwirkungsgremium im Land Berlin. Seine Aufgaben sind im Schulgesetz Berlin im Paragraph 115 festgelegt.
Der Landesschulbeirat berät die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung in Angelegenheiten, die für die Entwicklung der Schulen und für ihre Unterrichts- und Erziehungsarbeit von grundsätzlicher Bedeutung sind. Der Landesschulbeirat dient dem Austausch von Informationen und Erfahrungen der Mitglieder untereinander und mit der für das Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung.

Die Mitglieder des Landesschulbeirates werden für 2 Jahre gewählt.

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